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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Thomas Fundke Beregnungstechnik (Stand: 01.01.2026)

1. Allgemeines

Für sämtliche mit dem Verwender geschlossenen Verträge gelten ausschließlich dessen nachfolgend aufgeführte Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen – insbesondere mündliche Nebenabreden oder Erklärungen – sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 

 

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Konstruktive oder sonstige Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

(3.1) Unsere Preise sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich ab Metelen, zuzüglich Mehrwertsteuer. 

(3.2) Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir schriftlich zugestimmt haben oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. 

(3.3) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Firma Thomas Fundke Beregnungstechnik. 

 

4 Gewährleistung/Haftung

(4.1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

(4.2) Eine Gewährleistung auf Materialien übernehmen wir nur insoweit, als sie vom Vorlieferanten geboten ist, Mängelrügen hat der Käufer/Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich zu erheben. Die Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn eine Abnahme durch Übergabeprotokoll bzw. Rapportzettel durch den Käufer/Besteller erfolgt ist. Trotz einer grundsätzlichen Berechtigung der Mängelrüge sind wir zur Gewährleistung so lange nicht verpflichtet, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. 

(4.3) Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Thomas Fundke Beregnungstechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. 

(4.4) Die Firma Thomas Fundke Beregnungstechnik gewährt auf gelieferte Teile, ausgenommen Verschleißteile, eine Garantie von 2 Jahren ab Einbau. Für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte Wartung wird keine Haftung übernommen. Montageleistungen (Ein-, Aus- und Umbauten) sind von der Garantie ausgeschlossen, gesondert zu vergüten und erfolgen nur auf gesonderte Vereinbarung. Außerdem tritt die Firma Thomas Fundke Beregnungstechnik weitergehende Garantieverpflichtungen des Herstellers bereits jetzt an den Kunden ab. 

(4.5) Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Thomas Fundke Beregnungstechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Thomas Fundke Beregnungstechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung für diese Arbeiten. 

 

5. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. 

(5.1) Kosten 

(5.1.1) Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. 
(5.1.2) Zu den Montage- und Reparaturleistungen gehören neben den eigentlichen Arbeiten auch Rüst- und Fahrzeiten, die als Arbeitszeit gelten und berechnet werden, sowie der Einsatz von Montagefahrzeugen. Diese Leistungen sind bestandteil der Abrechnung.
(5.1.3) Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass ihm Art, Umfang und Abrechnung der Leistungen, bekannt sind und akzeptiert werden.
(5.1.4) Mündliche Abreden bestehen nicht. Vereinbarungen, Änderungen oder Zusagen

zu Leistungen oder Kosten sind nur wirksam, wenn sie in Textform getroffen

und bestätigt wurden.

(5.2) Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. 

(5.2.1) Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Thomas Fundke Beregnungstechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 

(5.2.2) Mitwirkungspflichten 

(5.2.3) Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 

(5.3.4) Der Kunde ist verpflichtet mit dem Auftrag die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. 

 

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

(6.1) Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 

(6.2) Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. 

 

7. Gerichtsstand/Deutsches Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Thomas Fundke Beregnungstechnik, sofern gesetzlich zulässig. 

 

8. Schlussbestimmungen

Soweit eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Betriebssitz und Postanschrift: Stadtskamp 15, 48629 Metelen, Tel: 02556-5449593. 

©2020 Thomas Fundke Beregnungstechnik

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